|
In Deutschland wird der Sparer auch Heute noch vom Staat in einer Vielzahl von Förderungen unterstützt. Für den Vermögensaufbau und zielgerichtetes sparen kommen zunächst einmal drei Förderformen in Frage, welche hier zunächst kurz angesprochen werden. Arbeitnehmersparzulage Die Arbeitnehmersparzulage ist die staatliche Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern auf der Grundlage der Neuregelung des Vermögensbildungsgesetzes zum 1.1.1999. Voraussetzung für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulagen sind bestimmte Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Nach dem Vermögensbildungsgesetz darf das zu versteuernde Einkommen ab 1999 nicht mehr als 17.900 Euro bei Alleinstehenden bzw. 35.800 Euro bei Verheirateten betragen. Das entspricht einem monatlichen Bruttolohn von etwa 1.585 Euro für Alleinstehende, 3.119 Euro für verheiratete Alleinverdiener und 3.682 Euro für verheiratete Alleinverdiener mit 2 Kindern. Gefördert werden Sparer, wenn sie ihr Geld in Bausparverträge oder Beteiligungen investieren oder zur Entschuldung von Wohneigentum verwenden. Wer die vermögenswirksamen Leistungen in Bausparverträge anlegt oder zur Entschuldung seines Wohneigentums verwendet, erhält 9% aus maximal 470 (= 42,30 ). Bei Beteiligungen, die sich auf Anteilscheine an Aktienfonds, Aktien und Beteiligungen am eigenen Betrieb beziehen können, liegt der Fördersatz bei 18% aus höchstens 400 (= 72 ). Die beiden Förderungen zu (9% und 18%) werden nebeneinander gewährt, so dass der Staat im Jahr bis zu 114,30 ausschüttet. Für einen Immobilienkredit, der später eventuell folgt, ist die Arbeitnehmersparzulage in jedem Fall eine gute Grundlage. Wohnungsbauprämie Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben alle in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren oder Vollwaisen unabhängig vom Alter, wenn sie Bausparbeiträge leisten und die Einkommensgrenzen nicht überschreiten: Die Einkommensgrenze beträgt für Alleinstehende 25.600 Euro, für Verheiratete 51.200 Euro (bei Zusammenveranlagung). Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahrs. Bei Ehegatten ist das zu versteuernde Einkommen maßgebend, das sich bei einer Zusammenveranlagung ergeben hat, oder, falls eine Veranlagung nicht durchgeführt worden ist, ergeben würde. Die Aufwendungen des Prämienberechtigten sind je Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von 512 Euro, bei Ehegatten zusammen bis zu 1.024 Euro prämienbegünstigt. Die Wohnungsbauprämie beträgt zur Zeit 8,8 % dieser Aufwendungen. Beiträge an Bausparkassen sind nur prämienberechtigt, wenn ihre Summe im Sparjahr mindestens 50 Euro beträgt. Die Gewährung von Wohnungsbauprämie befreit den Bausparer vom Zinsabschlag auf Guthabenzinsen. Prämienbegünstigt sind: - Sparzahlungen,
- vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers sofern dafür keine Arbeitnehmersparzulage gewährt wird,
- Guthabenzinsen,
- gesondert eingezahlte Abschlussgebühren.
Riesterrente Die Riester-Rente ist eine Rente, die auf Beiträgen beruht, die mit einer Altersvorsorgezulage staatlich gefördert worden sind. Die Riester-Rente kann über verschiedene Sparformen aufgebaut werden. Allen gemein ist, dass die Summe der eingezahlten Beiträge (Eigenleistung + staatliche Zulage) zum Ende der Laufzeit garantiert ist:Der Banksparplan ist einem normalen Sparkonto ähnlich. Die Verzinsung kann zum Beispiel an die Umlaufrendite gekoppelt sein. Er wird zu Rentenbeginn in eine Rentenversicherung umgewandelt, über die die Auszahlung stattfindet. - Die klassische Rentenversicherung bietet eine garantierte Mindestverzinsung (2005: z. B: 2,75%) und nicht garantierte, variable Überschussbeteiligung. Zur Berechnung der Rentabilität sind auch die Abschluss- und Verwaltungskosten zu berücksichtigen.
- Die Riester-Rente kann auch über Fonds angespart werden. Hier gibt es eine große Bandbreite an Varianten. Zur Berechnung der Rentabilität sind auch die Abschluss- und Verwaltungskosten zu berücksichtigen welche einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss auf die Rentabilität haben.
Die maximale Altersvorsorgezulage (für in der Regel eine jährliche Sparsumme in Höhe von 2% des Jahresbruttos) beträgt: für 2006 / 2007 114 Euro /Jahr Grundzulage pro Erwachsener / 138 Euro /Jahr Kinderzulage pro Kind, ab 2008 154 Euro /Jahr Grundzulage pro Erwachsener / 185 Euro/Jahr Kinderzulage pro Kind. Empfehlungen: Sie können Ihre Baufinanzierung online vergleichen. Ein Vergleich ermöglicht das günstigste Angebot.
|