Depotübertrag: Ablauf, Dauer und Fallstricke
Ein Depotübertrag muss in Deutschland für dich kostenlos sein, seit einem BGH-Urteil von 2004. BaFin nennt drei Wochen als Orientierungsfrist, realistisch dauert es zwei bis acht Wochen. Die größten Fallstricke: fehlende Anschaffungsdaten, verlorene Verlustverrechnungstöpfe, nicht übertragbare Bruchstücke und Sparpläne, die neu eingerichtet werden müssen.
Beim Depotübertrag wandern deine Wertpapiere von einem Depot bei Bank A in ein Depot bei Bank B, ohne dass du sie verkaufen musst. Man unterscheidet zwei Grundformen: den Übertrag ohne Eigentümerwechsel, bei dem du selbst Inhaber beider Depots bist, und den Übertrag mit Eigentümerwechsel, etwa bei einer Schenkung oder Erbauseinandersetzung. Nur der Übertrag ohne Eigentümerwechsel ist steuerlich neutral — die Wertpapiere gelten weiterhin als von dir zum ursprünglichen Datum angeschafft. Zusätzlich kannst du zwischen einem Vollübertrag und einem Teilübertrag einzelner Positionen wählen. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie später beeinflusst, was mit deinem Verlustverrechnungstopf passiert.
Wer den Übertrag anstößt und wie lange er dauert
Initiiert wird der Übertrag grundsätzlich bei der aufnehmenden Bank: Du eröffnest zunächst das neue Depot, füllst dort das Übertragsformular aus und gibst an, welche Positionen übertragen werden sollen. Die BaFin hat dazu eine Orientierungsfrist konkretisiert: Ein Depotübertrag soll innerhalb von längstens drei Wochen ausgeführt werden. Ist das nicht möglich, muss dich die Bank mit einer Zwischennachricht über den Grund der Verzögerung informieren. In der Praxis berichten Nutzer und Fachportale von realistischen Zeiträumen zwischen zwei und acht Wochen, abhängig von der Zahl der Positionen und davon, ob ausländische Depotstellen beteiligt sind.
Warum der Übertrag kostenlos sein muss
Der Bundesgerichtshof hat bereits 2004 entschieden, dass Banken für die Übertragung von Wertpapieren in ein Depot bei einem anderen Institut keine Gebühr verlangen dürfen (Az. XI ZR 200/03 und XI ZR 49/04) — auch nicht bei Teilübertragen. Entsprechende Entgeltklauseln in den AGB der Banken sind unwirksam. Erlaubt ist es den Banken lediglich, tatsächlich entstehende Fremdkosten weiterzureichen, etwa Gebühren ausländischer Verwahrstellen.
Anschaffungsdaten und die 30-Prozent-Falle
Seit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 müssen inländische Banken der aufnehmenden Bank die Anschaffungskosten und das Anschaffungsdatum deiner Wertpapiere automatisch mitteilen. Fehlen der neuen Bank die Anschaffungsdaten beim späteren Verkauf, greift die sogenannte Ersatzbemessungsgrundlage: Die Bank versteuert pauschal 30 Prozent des Verkaufserlöses mit der üblichen Abgeltungsteuer — unabhängig davon, ob du tatsächlich Gewinn oder Verlust gemacht hast. Übersteigt dieser pauschale Steuerabzug deine tatsächlichen Kapitalerträge, kannst du dir die Differenz nur über die Steuererklärung zurückholen.
Verlustverrechnungstöpfe und die Verlustbescheinigung
Banken führen für dich automatisch zwei Verlustverrechnungstöpfe: einen allgemeinen Topf für Zinsen und Fondserträge und einen gesonderten Topf für Aktienverluste. Diese Töpfe wandern grundsätzlich nur bei einem vollständigen Depotübertrag mit zur neuen Bank, nicht bei einem Teilübertrag. Willst du stattdessen einen bestehenden Verlusttopf bei der alten Bank behalten und über die Steuererklärung mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen, brauchst du eine Verlustbescheinigung. Der Antrag darauf muss bei der abgebenden Bank spätestens bis zum 15. Dezember des jeweiligen Jahres eingehen — eine Fristverlängerung gibt es nicht.
Sparpläne und Bruchstücke: was oft hängen bleibt
Ein laufender ETF- oder Fondssparplan selbst lässt sich nicht als Dauerauftrag übertragen. Der bestehende Sparplan muss bei der alten Bank gekündigt und bei der neuen Bank neu eingerichtet werden; nur der bereits angesparte Bestand an ganzen Anteilen wandert mit über. Ein häufig übersehener Sonderfall sind Bruchstücke, also Anteilsbruchteile: Sie lassen sich zwischen deutschen Brokern in aller Regel nicht übertragen, weil die Zielbank sie technisch nicht annehmen kann. Bleiben Bruchstücke im alten Depot zurück, gilt das Depot als nicht vollständig geräumt — was auch die Übertragung des Verlustverrechnungstopfs blockieren kann.
Freistellungsauftrag nicht vergessen
Dein Freistellungsauftrag bei der alten Bank wird durch den Depotübertrag nicht automatisch bei der neuen Bank übernommen. Reiche ihn deshalb aktiv bei der neuen Bank neu ein.
Checkliste in der richtigen Reihenfolge
- Neues Depot bei der Zielbank eröffnen, bevor irgendetwas anderes passiert
- Prüfen, ob alle Wertpapiere beim neuen Anbieter handelbar und damit übertragbar sind
- Bruchstücke im alten Depot verkaufen, wenn ein Vollübertrag gewünscht ist
- Entscheiden: Vollübertrag (inklusive Verlusttopf) oder Teilübertrag plus separat beantragte Verlustbescheinigung bis 15. Dezember
- Übertragsformular bei der neuen Bank ausfüllen und einreichen
- Laufende Sparpläne bei der alten Bank kündigen und bei der neuen Bank neu einrichten
- Freistellungsauftrag beim neuen Anbieter neu erteilen
- Nach Abschluss die Anschaffungsdaten und Einstandskurse im neuen Depot kontrollieren
Der Übertrag selbst ist gesetzlich kostenlos — teuer werden nur Fehler bei Anschaffungsdaten, Verlusttöpfen und Bruchstücken, die du übersiehst.
Häufige Fragen
Darf meine Bank Gebühren für den Depotübertrag verlangen?
Nein. Der Bundesgerichtshof hat bereits 2004 entschieden, dass Banken für die reine Übertragung von Wertpapieren keine Gebühr berechnen dürfen, auch nicht bei Teilübertragen.
Was passiert, wenn die Anschaffungsdaten beim Übertrag verloren gehen?
Fehlen der neuen Bank die Einstandskurse, wendet sie beim späteren Verkauf die Ersatzbemessungsgrundlage an und versteuert pauschal 30 Prozent des Verkaufserlöses. Die Differenz kannst du nur über die Steuererklärung zurückholen.
Werden meine Sparpläne automatisch mit übertragen?
Nein. Der Sparplan muss bei der alten Bank gekündigt und bei der neuen Bank neu eingerichtet werden. Nur der bereits angesparte Bestand an ganzen Anteilen wandert mit, Bruchstücke in der Regel nicht.
Kann ich nur einen Teil meines Depots übertragen?
Ja, ein Teilübertrag ist möglich und ebenfalls kostenlos. Der Verlustverrechnungstopf wandert dann aber nicht automatisch mit — dafür brauchst du gegebenenfalls eine separate Verlustbescheinigung.
Was mache ich mit dem Freistellungsauftrag beim alten Broker?
Er wird nicht automatisch übertragen. Richte ihn bei der neuen Bank aktiv neu ein und kontrolliere die Aufteilung deines Sparerpauschbetrags.