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Vermögen sparen

Kapitalertragsteuer-Rechner: Steuer auf Kapitalerträge berechnen

Wie viel von deinem Kapitalertrag der Sparerpauschbetrag freistellt und wie sich Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und optional Kirchensteuer auf den Rest verteilen.

Rechengrundlage: Sparerpauschbetrag 1.000 € (Einzelveranlagung) bzw. 2.000 € (Zusammenveranlagung) seit 2023; Kapitalertragsteuer 25 %, Solidaritätszuschlag 5,5 % darauf.

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So liest du das Ergebnis

Der Nettoertrag ist, was vom Kapitalertrag eines Jahres nach Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer übrig bleibt. Der effektive Satz setzt die gesamte Steuer ins Verhältnis zum gesamten Ertrag — durch den Sparerpauschbetrag liegt er unter den nominalen 26,375 %.

Hast du einen Teil des Pauschbetrags schon per Freistellungsauftrag bei einer anderen Bank genutzt, trägst du ihn als bereits genutzt ein: Dann bleibt entsprechend weniger steuerfrei.

So rechnet der Kapitalertragsteuer-Rechner

  1. Steuerfrei = kleinerer Wert aus Kapitalertrag und noch verfügbarem Pauschbetrag (1.000 € bzw. 2.000 € abzüglich bereits genutzt)
  2. Steuerpflichtig = Kapitalertrag − steuerfreier Teil
  3. Kapitalertragsteuer = steuerpflichtig ÷ (4 + k), mit k = Kirchensteuersatz (0 ohne Kirchensteuer, sonst 0,08) — ohne Kirchensteuer genau 25 %
  4. Solidaritätszuschlag = 5,5 % der Kapitalertragsteuer; Kirchensteuer = k × Kapitalertragsteuer

Annahmen und Grenzen

  • Ein einzelnes Kalenderjahr; Verluste aus Vorjahren und Verlustverrechnungstöpfe sind nicht berücksichtigt.
  • Kirchensteuer mit einem einzelnen repräsentativen Satz von 8 % (Bayern, Baden-Württemberg); in den übrigen Bundesländern gelten 9 %, der Unterschied ist gering.
  • Keine Teilfreistellung für Aktien- oder Mischfonds nach dem Investmentsteuergesetz, keine ausländische Quellensteuer.
  • Werte werden ungerundet gerechnet und für die Anzeige auf Cent gerundet; die Bank rechnet je Buchung und kann um wenige Cent abweichen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  1. § 20 Abs. 9 EStG — Sparer-Pauschbetrag
  2. § 32d Abs. 1 EStG — Abgeltungsteuersatz 25 %, Minderung durch Kirchensteuer
  3. § 4 Solidaritätszuschlaggesetz — Zuschlagsatz 5,5 %

Rechenbeispiel

5.000 € Kapitalertrag, Einzelveranlagung, mit Kirchensteuer

Von 5.000 € bleiben 1.000 € steuerfrei. Auf die übrigen 4.000 € fällt mit 8 % Kirchensteuer eine Kapitalertragsteuer von 4.000 ÷ 4,08 = 980,39 € an, dazu 53,92 € Solidaritätszuschlag und 78,43 € Kirchensteuer — zusammen 1.112,75 €. Netto bleiben 3.887,25 €.

Häufige Fragen

Wie viel Steuer zahle ich auf Kapitalerträge?

Auf Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags fallen 25 % Kapitalertragsteuer an, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag auf diese Steuer (zusammen 26,375 %) und bei Kirchenmitgliedschaft 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Bundesländer) Kirchensteuer, ebenfalls auf die Kapitalertragsteuer berechnet. Weil die Kirchensteuer die Kapitalertragsteuer selbst mindert (§ 32d Abs. 1 EStG), sinkt diese dann auf rund 24,51 % (8 %) bzw. 24,45 % (9 %).

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?

1.000 € für Einzelpersonen und 2.000 € für gemeinsam veranlagte Ehe- oder Lebenspartner. Nur der darüber hinausgehende Ertrag ist steuerpflichtig. Damit die Bank ihn berücksichtigt, braucht sie einen Freistellungsauftrag.

Rechenbeispiel: Was bleibt von 1.000 € steuerpflichtigem Gewinn?

Ohne Kirchensteuer: 250 € Kapitalertragsteuer plus 13,75 € Soli, zusammen 263,75 € (26,375 %). Mit 9 % Kirchensteuer sinkt die Kapitalertragsteuer auf rund 244,50 € (1.000 € ÷ 4,09), darauf 13,45 € Soli und 22,00 € Kirchensteuer, insgesamt rund 279,95 € (knapp 28 %).

Heißt es Kapitalertragsteuer oder Kapitalertragssteuer?

Amtlich heißt die Abgabe Kapitalertragsteuer, ohne Fugen-s. Die Schreibweise Kapitalertragssteuer ist ebenfalls verbreitet und meint dieselbe Steuer. Auch Abgeltungsteuer ist im Alltag dasselbe.

Muss ich bei P2P-Zinsen selbst Steuern abführen?

In den meisten Fällen ja: Ausländische Broker und die meisten P2P-Plattformen führen keine Kapitalertragsteuer ab. Die Erträge gehören dann in die Anlage KAP deiner Steuererklärung.

Daniel Benz · Betreiber und redaktionell verantwortlich

Daniel Benz betreibt Vermögen sparen und verantwortet Auswahl der Kriterien, Recherche und Freigabe jedes Textes und jeder Zahl auf dieser Seite.

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