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Wissen

Glossar

16 Fachbegriffe, die auf dieser Seite immer wieder vorkommen — knapp erklärt, mit Links zu den Rechnern und Artikeln, in denen sie konkret angewendet werden.

Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer von 25 % auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, die mit dem Einbehalt an der Quelle (durch Bank/Broker) grundsätzlich abgegolten ist — eine gesonderte Angabe in der Steuererklärung ist meist nicht nötig. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) sowie bei Kirchensteuerpflicht 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % (übrige Bundesländer) auf die Steuer. Die effektive Gesamtbelastung liegt damit zwischen etwa 26,375 % (ohne Kirchensteuer) und knapp 28 % (mit Kirchensteuer).

Sie bestimmt direkt, wie viel von deiner Rendite bei Brokern und P2P-Plattformen tatsächlich netto bei dir ankommt.

Anlegerentschädigung (Investor Compensation Scheme)

Die Anlegerentschädigung beruht auf der EU-Richtlinie 97/9/EG, in Deutschland umgesetzt durch das Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG). Sie greift, wenn ein Wertpapierinstitut insolvent wird und dir gehörende Gelder oder Wertpapiere nicht mehr herausgeben kann — nicht bei Kursverlusten deiner Anlage selbst. Die Entschädigung ist gedeckelt auf 90 % deiner Forderung, maximal 20.000 €, und wird von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) ausgezahlt.

Deutlich schwächer als die gesetzliche Einlagensicherung für Bankguthaben — wichtig, um das Risiko von Cash-Positionen bei reinen Wertpapierinstituten realistisch einzuschätzen.

Depotübertrag

Beim Depotübertrag wechseln Wertpapiere von einem Depot zu einem anderen Institut, ohne verkauft zu werden — die steuerlich relevanten Anschaffungsdaten und -kosten wandern mit, sodass kein steuerpflichtiger Verkauf ausgelöst wird. Seit einer BaFin-Vorgabe von 2022 darf ein Depotübertrag grundsätzlich nicht länger als drei Wochen dauern; bei Verzögerungen (etwa bei ausländischen Verwahrstellen) muss dich das beauftragte Institut spätestens fünf Werktage nach Fristablauf informieren. In der Praxis dauern Überträge häufig zwei bis acht Wochen.

Wichtig beim Brokerwechsel, um bestehende Positionen ohne Steuerauslösung mitzunehmen und realistische Wartezeiten einzuplanen.

Einlagensicherung (gesetzlich vs. freiwillig, EdB)

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Bankguthaben bis 100.000 € pro Kunde und Institut, unabhängig von der Kontoanzahl. In Deutschland übernimmt dies die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) auf Basis des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG), das die EU-Einlagensicherungsrichtlinie umsetzt. Viele private und öffentliche Banken sind zusätzlich freiwilligen Sicherungsfonds (z. B. des Bankenverbands) angeschlossen, die Beträge über 100.000 € absichern können — diese Systeme sind aber privatrechtlich organisiert und können ihre Bedingungen ändern, im Gegensatz zur gesetzlichen Pflichtsicherung.

Gilt nur für Bargeld bei Banken mit Vollbanklizenz, nicht für Wertpapierdepots (dort greift stattdessen der Sondervermögensschutz) oder die meisten P2P-Plattformen.

ETF (Exchange Traded Fund)

Ein ETF ist ein börsengehandelter Fonds, der meist passiv einen Index (z. B. MSCI World oder DAX) nachbildet, statt aktiv Wertpapiere auszuwählen. ETFs unterliegen der EU-Fondsregulierung (UCITS) und gelten rechtlich als Sondervermögen — dein Anteil bleibt also auch bei Insolvenz des Anbieters geschützt. Man unterscheidet physisch replizierende (kaufen die Indexbestandteile real) und synthetische ETFs (bilden den Index über Tauschgeschäfte nach) sowie ausschüttende und thesaurierende Varianten. Die laufenden Kosten (TER) liegen meist zwischen 0,05 % und 0,5 % pro Jahr.

ETFs sind der Standardbaustein für Sparpläne und Einmalanlagen bei nahezu jedem Broker im Vergleich.

Freistellungsauftrag

Mit einem Freistellungsauftrag weist du deine Bank oder deinen Broker an, Kapitalerträge bis zu einem von dir festgelegten Betrag ohne Abzug von Abgeltungsteuer auszuzahlen. Die Summe aller deiner Freistellungsaufträge über verschiedene Institute darf deinen Sparerpauschbetrag (1.000 €/2.000 €) nicht übersteigen. Ohne Freistellungsauftrag behält das Institut die Steuer automatisch ein, auch wenn du insgesamt unter dem Freibetrag bleibst; du müsstest sie dir dann über die Steuererklärung zurückholen. Bei ausländischen Brokern und den meisten P2P-Plattformen greift kein automatischer Steuerabzug — hier läuft die Versteuerung ohnehin über die Steuererklärung.

Richtig verteilt spart er dir bei mehreren Depots oder Konten unnötigen Steuerabzug und spätere Erstattungsanträge.

Market Maker

Ein Market Maker ist ein Handelsteilnehmer, der fortlaufend verbindliche An- und Verkaufskurse für Wertpapiere stellt und damit außerbörsliche oder wenig liquide Handelsplätze mit Liquidität versorgt. In Deutschland handeln viele Neobroker-Orders über solche Partner (z. B. Lang & Schwarz, Tradegate) statt über eine klassische Börse. Der Market Maker verdient an der Differenz zwischen An- und Verkaufskurs, dem Spread, und teils über PFOF-Zahlungen der vermittelnden Broker.

Bestimmt maßgeblich, zu welchem Kurs deine Order außerhalb der Börsenöffnungszeiten tatsächlich ausgeführt wird.

PFOF (Payment for Order Flow)

PFOF bezeichnet Zahlungen, die ein Broker von einem Market Maker oder Handelsplatz dafür erhält, dass er Kundenorders dorthin weiterleitet statt an eine Börse. Damit finanzieren viele Neobroker kostenlose oder sehr günstige Order-Konditionen. In der EU ist PFOF seit der MiFIR-Reform grundsätzlich verboten (Art. 39a MiFIR); Deutschland hatte eine Übergangsfrist für hiesige PFOF-Modelle ausgehandelt, die zum 30. Juni 2026 endete. Seither dürfen Broker für die Weiterleitung von Kunden- oder Retail-Orders keine solchen Zahlungen mehr annehmen.

Broker, die bisher über PFOF finanziert waren, mussten ihre Gebührenmodelle seit Mitte 2026 anpassen — relevant für aktuelle Kostenvergleiche.

Rückkaufverpflichtung (Buyback Obligation)

Bei P2P-Krediten verpflichtet sich der Kreditgeber (Loan Originator) vertraglich, eine Forderung zum Nominalwert plus aufgelaufener Zinsen zurückzukaufen, wenn ein Kredit eine bestimmte Verzugsfrist überschreitet — bei Mintos beispielsweise 60 Tage. Der Begriff wurde bewusst von „Buyback-Garantie“ zu „Buyback-Verpflichtung“ umbenannt, um klarzustellen: Es handelt sich nicht um eine Garantie eines Dritten oder des Staates, sondern nur um ein vertragliches Versprechen des Kreditgebers selbst. Wird der Kreditgeber insolvent, ist die Verpflichtung wertlos.

Die Rückkaufverpflichtung schützt nur, solange der jeweilige Kreditgeber zahlungsfähig bleibt — seine Bonität ist wichtiger als die Klausel selbst.

Sondervermögen

Das Fondsvermögen eines Investmentfonds (z. B. ETF) gilt rechtlich als Sondervermögen und muss nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) getrennt vom eigenen Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) gehalten werden, meist verwahrt bei einer unabhängigen Verwahrstelle (Depotbank). Wird die KVG insolvent, gehört das Fondsvermögen nach § 92 KAGB nicht zur Insolvenzmasse und bleibt dem Zugriff ihrer Gläubiger entzogen; die Verwahrstelle sorgt dann für eine geordnete Abwicklung oder Übertragung des Fonds.

Deshalb bleibt dein ETF- oder Fondsvermögen auch bei einer Pleite des Fondsanbieters geschützt — anders als reines Bargeld auf einem Verrechnungskonto.

Sparerpauschbetrag

Der Sparerpauschbetrag ist der jährliche Freibetrag, bis zu dem Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) steuerfrei bleiben. Er liegt seit 2023 unverändert bei 1.000 € für Einzelpersonen und 2.000 € für zusammen veranlagte Ehe- bzw. Lebenspartner. Zur Nutzung erteilst du deiner Bank oder deinem Broker einen Freistellungsauftrag; ohne ihn wird die Abgeltungsteuer sofort einbehalten, auch wenn deine Erträge unter dem Freibetrag liegen. Zu viel gezahlte Steuer holst du dir dann über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurück.

Wer den Betrag über Freistellungsaufträge korrekt verteilt, zahlt auf kleinere Kapitalerträge gar keine Steuer.

Spread (Geld-Brief-Spanne)

Der Spread ist die Differenz zwischen Geldkurs (Kaufpreis, den ein Market Maker zahlt) und Briefkurs (Verkaufspreis, den er verlangt) eines Wertpapiers. Er ist eine implizite, oft unterschätzte Handelskosten-Komponente, die nicht als separate Gebühr ausgewiesen wird, aber jede Order verteuert. Die Höhe hängt von Liquidität, Handelsvolumen, Tageszeit und Wertpapier ab: Bei sehr liquiden Standardwerten ist der Spread minimal, bei Nebenwerten oder außerhalb der Haupthandelszeiten kann er deutlich steigen.

Bei kleinen Ordersummen kann der Spread die vermeintlich niedrige Ordergebühr eines Brokers überkompensieren — ein oft übersehener Kostenfaktor.

Verlustverrechnungstopf

Banken und Broker führen für dich getrennte „Töpfe“ zur Verrechnung von Gewinnen und Verlusten aus Kapitalanlagen. Verluste aus Aktienverkäufen landen im gesonderten Aktien-Verlustverrechnungstopf und dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Verluste aus anderen Quellen (Zinsen, Fonds, Termingeschäfte, aber z. B. auch Forderungsausfälle) fließen in den allgemeinen Verrechnungstopf und mindern dort Erträge aus allen Kapitalanlagen. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die frühere Sonderregel mit 20.000-€-Deckel für Verluste aus Termingeschäften abgeschafft; solche Verluste sind seither unbegrenzt mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar.

Entscheidet, ob Verluste aus einer Aktienposition oder einem ausgefallenen P2P-Kredit deine Steuerlast auf andere Gewinne senken.

Vollbanklizenz

Die Vollbanklizenz erlaubt einem Kreditinstitut (CRR-Kreditinstitut) das Einlagengeschäft — also die Entgegennahme rückzahlbarer Kundengelder — sowie die Kreditvergabe für eigene Rechnung. Damit unterscheidet sie sich von der schmaleren Erlaubnis eines Wertpapierinstituts, dem genau diese Bankgeschäfte untersagt sind. Vollbanken unterliegen der strengeren Banken-Aufsicht durch BaFin und teils EZB sowie höheren Eigenkapitalanforderungen, und ihre Kundeneinlagen fallen unter die gesetzliche Einlagensicherung.

Entscheidend dafür, ob dein Verrechnungskonto bei einem Anbieter über die Einlagensicherung (bis 100.000 €) oder nur schwächer abgesichert ist.

Vorabpauschale

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende (und teilausschüttende) Fonds, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen. Sie berechnet sich als Fondswert zu Jahresbeginn × Basiszins (für 2026: 3,20 %, veröffentlicht von der Deutschen Bundesbank) × 70 %, gedeckelt auf den tatsächlichen Wertzuwachs im Jahr. Ist der Fondswert im Jahr gefallen oder kaum gestiegen, fällt keine oder nur eine reduzierte Vorabpauschale an. Inländische Broker ziehen den fälligen Steuerbetrag automatisch Anfang des Folgejahres vom Verrechnungskonto ein.

Sorgt jedes Jahr im Januar für einen kleinen, oft unerwarteten Steuerabzug bei ETF-Sparplänen — auch ohne dass du verkauft hast.

Wertpapierinstitut (§15 WpIG)

Ein Wertpapierinstitut ist ein Unternehmen, das gewerblich Wertpapierdienstleistungen (z. B. Anlagevermittlung, Portfolioverwaltung, Eigenhandel) erbringt und dafür nach § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG, seit 2021) eine schriftliche Erlaubnis der BaFin benötigt. Anders als Banken mit Vollbanklizenz dürfen Wertpapierinstitute kein Einlagen- oder Kreditgeschäft betreiben. Die BaFin unterscheidet je nach Größe kleine, mittlere und große Institute mit entsprechend abgestufter Aufsichtsintensität. Viele deutsche Neobroker sind als Wertpapierinstitut und nicht als Bank lizenziert.

Bestimmt, welches Sicherungssystem für dein Geld beim Broker gilt — nicht die (stärkere) Einlagensicherung, sondern nur die Anlegerentschädigung.