P2P-Zinsen in der Anlage KAP: die vier Zeilen, die zählen
P2P-Zinsen von Mintos gehören brutto in Zeile 19 der Anlage KAP, ausländische Quellensteuer in Zeile 41, Verluste aus Kreditausfällen separat in Zeile 15. Sie unterliegen 25 % Abgeltungsteuer plus Soli, oberhalb des Sparerpauschbetrags von 1.000 bzw. 2.000 Euro. Ausfälle mindern die Zinseinkünfte dabei nicht automatisch – sie sind ein eigener, schwer nachweisbarer Verlusttatbestand.
Zinsen aus einer deutschen Tagesgeldanlage bekommst du mit bereits abgezogener Abgeltungsteuer ausgezahlt. Die Bank führt die Steuer automatisch ans Finanzamt ab, verrechnet Verluste in ihrem Verlustverrechnungstopf und stellt am Jahresende eine Steuerbescheinigung aus. Bei Mintos passiert nichts davon. Die Plattform sitzt in Lettland, unterliegt keinem deutschen Kapitalertragsteuerabzug und zahlt Zinsen brutto aus. Die gesamte steuerliche Erfassung — Einnahmen, Quellensteuer, Verluste — liegt bei dir und läuft ausschließlich über die Anlage KAP deiner Einkommensteuererklärung.
Das bedeutet zunächst nur Mehraufwand, keine Mehrbelastung: Die Zinsen sind weiterhin Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG und werden im Ergebnis genauso mit 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag besteuert wie inländische Zinsen. Der Unterschied liegt im Verfahren, nicht im Steuersatz.
Die vier Zeilen im Überblick
Für ausländische P2P-Erträge ohne inländischen Steuerabzug sind vor allem vier Positionen der Anlage KAP relevant (Stand der Formulare für die Steuerjahre 2024/2025; die Bezeichnungen sind über die Jahre stabiler geblieben als die Zeilennummern, ein Abgleich mit dem aktuellen Vordruck lohnt sich trotzdem):
- Zeile 6: Angabe, ob du kirchensteuerpflichtig bist. Das ist keine Formalität — ausländische Plattformen führen keine Kirchensteuer ab, das Finanzamt setzt sie erst bei der Veranlagung fest.
- Zeile 19: „Kapitalerträge, die dem gesonderten Steuertarif unterliegen und nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" — hier trägst du die Bruttosumme aller Mintos-Zinsen (und die jeder anderen ausländischen Plattform) ein.
- Zeile 41: anzurechnende ausländische Steuern. Hat Lettland Quellensteuer einbehalten, gehört der anrechenbare Betrag hierher.
- Zeile 15: Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung. Diese Zeile ist für Kreditausfälle gedacht — und genau hier liegt der Punkt, an dem die meisten Anleger falsch liegen.
Ausländische Quellensteuer: Lettland und die 5-Prozent-Regel
Lettland erhebt auf Zinserträge grundsätzlich 20 % Quellensteuer. Seit dem 14. November 2022 gilt für Privatanleger mit Steuersitz in der EU oder im EWR ein reduzierter Satz von 5 %, sofern die steuerliche Ansässigkeit im Mintos-Konto hinterlegt ist. Diese einbehaltene Steuer ist nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Lettland grundsätzlich auf die deutsche Abgeltungsteuer anrechenbar, maximal jedoch bis zur Höhe der deutschen Steuer auf denselben Ertrag. Eine automatische Verrechnung findet aber nicht statt — du musst den Betrag selbst in Zeile 41 eintragen und im Zweifel per Steuerbescheinigung oder Kontoauszug belegen können.
Sparerpauschbetrag, Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer
Der Sparerpauschbetrag liegt seit 2023 unverändert bei 1.000 Euro für Einzelveranlagte und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehe- und Lebenspartner und deckt sämtliche Kapitalerträge eines Jahres ab — nicht nur die von Mintos. Erst oberhalb dieses Betrags wird überhaupt Steuer fällig.
Darüber greifen 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuerschuld, macht effektiv rund 26,375 %. Wichtig: Die allgemeine Freigrenze beim Soli (20.350 Euro für 2026) gilt nur für die Lohn- und Einkommensteuer, nicht für die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge. Soli auf Kapitalerträge fällt also unabhängig vom sonstigen Einkommen an, sobald der Sparerpauschbetrag überschritten ist.
Bist du kirchensteuerpflichtig, kommen 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Länder) Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer hinzu. Damit die Kirchensteuer nicht doppelt wirkt, wird sie bereits über einen ermäßigten Steuersatz von 24,45 % beziehungsweise 24,51 % statt der vollen 25 % berücksichtigt.
Der Ausfall-Irrtum
Viele Mintos-Anleger gehen davon aus, dass ein ausgefallener Kredit ihre steuerpflichtigen Zinseinnahmen automatisch reduziert — nach dem Motto: Wenn ein Kreditnehmer nicht zahlt, habe ich ja auch keinen Ertrag gehabt. Steuerlich stimmt das so nicht.
Der Bundesfinanzhof hat 2017 entschieden (Urteil vom 24.10.2017, Az. VIII R 13/15), dass der endgültige Ausfall einer privaten Kapitalforderung grundsätzlich einen steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2 EStG auslöst — rechtlich behandelt als fiktive Veräußerung zum Preis null. Ein Forderungsausfall ist damit kein Sonderfall ohne steuerliche Wirkung. Aber er ist auch keine automatische Kürzung deiner Zinseinnahmen, sondern ein eigenständiger, separat zu erklärender Verlusttatbestand mit drei Hürden:
Erstens muss der Ausfall endgültig feststehen. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 27.10.2020 (Az. IX R 5/20) klargestellt, dass die bloße Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners dafür nicht ausreicht — solange eine quotale Befriedigung durch den Insolvenzverwalter noch möglich ist, liegt kein steuerbarer Verlust vor.
Bei Mintos bedeutet das: Ein Kreditgeber, der die Rückkaufverpflichtung nicht mehr bedient und als „in Recovery" geführt wird, hat noch keinen anerkennungsfähigen Ausfall erzeugt — solange die Plattform oder ein Insolvenzverwalter noch Rückflüsse erwartet, was sich über Jahre hinziehen kann.
Zweitens fehlt bei ausländischen Plattformen die formale Verlustbescheinigung, die deutsche Banken automatisch ausstellen. Mintos bescheinigt Zinsen und Kontobewegungen, aber keinen amtlich anerkannten Verlust. Die Nachweislast, dass eine Forderung endgültig wertlos ist, liegt bei dir.
Drittens ist die Verrechnung eingeschränkt: Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nach § 20 Abs. 6 EStG nur mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden, nicht mit Gehalt, Miete oder anderen Einkunftsarten. Eine spezielle Jahresobergrenze von 20.000 Euro für genau solche Forderungsausfälle gab es zwischen 2020 und 2024 zusätzlich — sie wurde vom Bundesfinanzhof als verfassungsrechtlich zweifelhaft eingestuft und mit dem Jahressteuergesetz 2024 (verkündet am 5.12.2024) rückwirkend ersatzlos gestrichen. Für 2026 gilt: keine betragsmäßige Deckelung mehr, aber weiterhin nur Verrechnung innerhalb der Kapitaleinkünfte, mit Vortrag in Folgejahre.
Was ein Jahressteuerbericht leistet — und was nicht
Der von Mintos bereitgestellte Jahresbericht listet Zinszahlungen, Gebühren und einbehaltene Quellensteuer auf. Er ersetzt keine deutsche Steuerbescheinigung, prüft nicht, ob ein Kredit endgültig ausgefallen ist, und trifft keine Aussage darüber, was davon in Anlage KAP gehört. Er ist eine Rechenhilfe, keine Steuerfestsetzung — die rechtliche Einordnung, insbesondere bei Ausfällen, bleibt deine Aufgabe oder die deines Steuerberaters.
Häufige Fragen
Muss ich Mintos-Zinsen auch angeben, wenn sie unter dem Sparerpauschbetrag liegen?
Ja, grundsätzlich musst du sämtliche Kapitalerträge in der Anlage KAP angeben, wenn du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist oder eine freiwillige Veranlagung machst. Das Finanzamt zieht den Sparerpauschbetrag dann selbst ab.
Bekomme ich die lettische Quellensteuer immer vollständig zurück?
Nur bis zur Höhe der deutschen Steuer auf denselben Ertrag, und nur wenn du sie in Zeile 41 einträgst und nachweisen kannst. Seit November 2022 behält Mintos bei hinterlegter EU-Steueransässigkeit ohnehin nur noch 5 % statt 20 % ein.
Kann ich einen Mintos-Kreditausfall sofort im Jahr des Zahlungsausfalls absetzen?
In der Regel nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil IX R 5/20) muss endgültig feststehen, dass keine weiteren Rückzahlungen mehr erfolgen. Solange ein Kreditgeber als „in Recovery“ geführt wird, fehlt diese Endgültigkeit meist.
Gilt die frühere 20.000-Euro-Grenze für Forderungsausfälle 2026 noch?
Nein. Diese Sonderbeschränkung wurde vom Bundesfinanzhof als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft und durch das Jahressteuergesetz 2024 rückwirkend gestrichen.
Reicht der Mintos-Jahresbericht als Nachweis für das Finanzamt?
Für die Höhe der Zinseinnahmen und der einbehaltenen Quellensteuer in der Regel ja. Für einen steuerlich anzuerkennenden Forderungsausfall reicht er allein meist nicht aus — dafür braucht es zusätzliche Belege wie Insolvenzmitteilungen.