Freistellungsauftrag-Rechner: Sparerpauschbetrag auf Banken aufteilen
Rechengrundlage: Sparerpauschbetrag 1.000 € (Einzelveranlagung) bzw. 2.000 € (Zusammenveranlagung) seit 2023; ein Freistellungsauftrag je Institut.
So liest du das Ergebnis
„Noch verfügbar“ ist der Teil des Pauschbetrags, den du noch bei einem weiteren Institut freistellen kannst. Steht dort „Überschritten um“, sind in Summe mehr Freistellungsaufträge erteilt, als der Pauschbetrag erlaubt — dann einen der Aufträge senken.
Der Rechner prüft nur die Aufteilung, nicht deine Erträge: Ob der Freibetrag bei jeder Bank auch ausgeschöpft wird, hängt davon ab, wie viel dort an Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen anfällt.
So rechnet der Freistellungsauftrag-Rechner
- Summe = Beträge aller erteilten Freistellungsaufträge zusammen
- Noch verfügbar = Sparerpauschbetrag (1.000 € bzw. 2.000 €) − Summe
- Überschritten, sobald die Summe den Sparerpauschbetrag übersteigt
Annahmen und Grenzen
- Ein Freistellungsauftrag je Institut; mehrere Konten und Depots bei derselben Bank teilen sich diesen einen Auftrag.
- Bis zu sechs Institute; negative Beträge sind nicht möglich.
- Die Steuer auf Erträge oberhalb des Pauschbetrags berechnet der Rechner nicht — dafür gibt es den Kapitalertragsteuer-Rechner.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 20 Abs. 9 EStG — Sparer-Pauschbetrag
- § 44a Abs. 2 EStG — Freistellungsauftrag
- § 45d EStG — Mitteilungen an das Bundeszentralamt für Steuern
Rechenbeispiel
Einzelveranlagung, 600 € bei der Bank, 400 € beim Broker
600 € und 400 € ergeben zusammen 1.000 € — genau der Sparerpauschbetrag bei Einzelveranlagung. Er ist damit vollständig verteilt; jeder weitere Freistellungsauftrag würde ihn überschreiten.
Zum Weiterlesen
Häufige Fragen
Kann ich den Sparerpauschbetrag auf mehrere Banken aufteilen?
Ja. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung) lässt sich auf beliebig viele Institute verteilen, aber nicht auf einzelne Konten desselben Instituts: Je Bank oder Broker gibt es einen Freistellungsauftrag, der dort für alle Konten gilt.
Was passiert, wenn ich zu viel freistelle?
Jedes Institut meldet seinen Freistellungsauftrag an das Bundeszentralamt für Steuern, das die Summe über alle Institute hinweg abgleicht. Übersteigt sie den Pauschbetrag, versteuert das Finanzamt die zu Unrecht freigestellten Erträge bei der Veranlagung nach.
Was, wenn ein Teil des Pauschbetrags ungenutzt bleibt?
Stellst du bei einer Bank mehr frei, als dort an Erträgen anfällt, während eine andere Bank Steuer einbehält, holst du die zu viel gezahlte Steuer über die Anlage KAP deiner Steuererklärung zurück.
Daniel Benz · Betreiber und redaktionell verantwortlich
Daniel Benz betreibt Vermögen sparen und verantwortet Auswahl der Kriterien, Recherche und Freigabe jedes Textes und jeder Zahl auf dieser Seite.