Freistellungsauftrag auf mehrere Depots verteilen: so geht's ohne Nachzahlung
Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung) lässt sich in beliebige Teilbeträge zerlegen und auf mehrere Freistellungsaufträge bei unterschiedlichen Banken oder Brokern verteilen — innerhalb eines einzelnen Instituts aber nicht auf einzelne Konten oder Depots. Jeder erteilte Auftrag wird von der Bank ans Bundeszentralamt für Steuern gemeldet; wer in Summe mehr freistellt, als der Pauschbetrag hergibt, riskiert eine Nachforderung bei der Steuerveranlagung. Ändern oder widerrufen lässt sich ein Auftrag jederzeit, wirksam wird das aber frühestens zum nächsten Jahreswechsel.
Wer Kapitalanlagen über mehr als eine Bank oder einen Broker hält — etwa ein Depot bei einem deutschen Broker und zusätzlich ein Tagesgeld- oder VerrechnungskontoDas Verrechnungskonto ist das Cash-Konto innerhalb eines Wertpapierdepots, über das Ein- und Auszahlungen sowie Order-Abrechnungen laufen. … bei einer anderen Bank —, muss den SparerpauschbetragDer Sparerpauschbetrag ist der jährliche Freibetrag, bis zu dem Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) steuerfrei bleiben. … selbst aufteilen. Automatisch macht das keine Stelle für dich, und wer es versäumt, zahlt zunächst zu viel KapitalertragsteuerDie Kapitalertragsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern die technische Erhebungsform der Abgeltungsteuer: Bank oder Broker behalten 25 % auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne direkt an der Quelle ein und führen sie automatisch ans Finanzamt ab, statt dass du sie selbst in der Steuererklärung angibst. …, die sich erst über die Steuererklärung zurückholen lässt.
Aufteilen zwischen Instituten, nicht innerhalb eines Instituts
Der Pauschbetrag von 1.000 € für Einzelveranlagte beziehungsweise 2.000 € für zusammen veranlagte Ehe- oder Lebenspartner lässt sich in beliebig viele Teilbeträge zerlegen und auf ebenso viele FreistellungsaufträgeMit einem Freistellungsauftrag weist du deine Bank oder deinen Broker an, Kapitalerträge bis zu einem von dir festgelegten Betrag ohne Abzug von Abgeltungsteuer auszuzahlen. … bei unterschiedlichen Kreditinstituten verteilen — zum Beispiel 600 € beim Broker und 400 € bei der Hausbank. Innerhalb ein und desselben Instituts ist eine Aufteilung auf einzelne Konten oder Depots dagegen nicht möglich: Ein Institut bekommt genau einen Freistellungsbetrag, den es intern selbst auf deine dortigen Erträge anwendet.
Wie das Finanzamt die Gesamtsumme kontrolliert
Jedes Kreditinstitut meldet jeden erteilten Freistellungsauftrag mit Namen und Steuer-Identifikationsnummer an das Bundeszentralamt für Steuern. Dort werden die Beträge über alle Institute hinweg zusammengeführt und mit dem zulässigen Pauschbetrag abgeglichen. Verteilst du in Summe mehr, als dir zusteht — etwa aus einem alten, vergessenen Auftrag bei einer inzwischen kaum noch genutzten Bank —, fällt das bei der Steuerveranlagung auf: Die zu Unrecht steuerfrei ausgezahlten Erträge werden nachversteuert.
Ein häufiger Fehler ist nicht die böswillige Übertreibung, sondern das Vergessen alter Aufträge bei Banken, die man kaum noch nutzt. Vor jeder Neuverteilung lohnt sich ein kurzer Überblick über alle noch laufenden Freistellungsaufträge, nicht nur über die aktuell aktiven Depots.
Ändern und Widerrufen: nie rückwirkend fürs laufende Jahr
Ein Freistellungsauftrag lässt sich formlos bei der jeweiligen Bank anpassen oder widerrufen — allerdings nur mit Wirkung für das laufende oder ein künftiges Kalenderjahr, und eine Reduzierung oder Kündigung wird erst zum Ende eines Kalenderjahres wirksam. Wer im Oktober merkt, dass ein Auftrag zu hoch angesetzt ist, kann ihn also nicht rückwirkend für die bereits ausgezahlten Erträge desselben Jahres senken. Eine Erhöhung dagegen wirkt sofort, sodass es sich lohnt, ungenutzte Beträge rechtzeitig zwischen Instituten zu verschieben, statt sie ungenutzt verfallen zu lassen.
Wenn der Pauschbetrag insgesamt nicht ausgeschöpft war
Blieb ein Teil des Sparerpauschbetrags unerteilt — etwa weil Erträge erst im Jahresverlauf bei einem neuen Anbieter angefallen sind, für den kein Auftrag mehr eingerichtet wurde —, berücksichtigt das Finanzamt den restlichen Betrag automatisch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung über die Anlage KAPDie Anlage KAP ist das Formular der deutschen Einkommensteuererklärung für Kapitalerträge. …. Wer dauerhaft unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags bleibt, kann statt eines Freistellungsauftrags auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen — sie befreit unabhängig vom Sparerpauschbetrag vollständig von der Kapitalertragsteuer.
Häufige Fragen
Kann ich den Sparerpauschbetrag auf zwei Depots bei derselben Bank aufteilen?
Nein. Eine Aufteilung ist nur zwischen unterschiedlichen Instituten möglich. Innerhalb eines Instituts erhält es genau einen Freistellungsbetrag, den es selbst auf alle dortigen Konten und Depots anwendet.
Was passiert, wenn ich versehentlich mehr als 1.000 € freistelle?
Die Kreditinstitute melden jeden Freistellungsauftrag an das Bundeszentralamt für Steuern, das die Summe über alle Institute abgleicht. Übersteigt sie den zulässigen Pauschbetrag, wird der zu viel freigestellte Betrag im Rahmen der Steuerveranlagung nachversteuert.
Kann ich einen zu hoch angesetzten Freistellungsauftrag im laufenden Jahr rückwirkend senken?
Nein. Eine Reduzierung oder ein Widerruf wirkt erst zum Ende eines Kalenderjahres, nie rückwirkend für bereits ausgezahlte Erträge desselben Jahres. Eine Erhöhung des Auftrags wirkt dagegen sofort.
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