Kapitalertragsteuer, Soli, Kirchensteuer: was wirklich vom Gewinn übrig bleibt
Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags werden mit 25 % Kapitalertragsteuer belegt, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf diese Steuer und bei Kirchenmitgliedschaft 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Bundesländer) Kirchensteuer, ebenfalls auf die KESt berechnet. Die effektive Gesamtbelastung liegt damit zwischen rund 26,4 % und knapp 28 % des steuerpflichtigen Gewinns.
Wer seinen Broker- oder P2P-Gewinn nach Steuern kennen will, muss drei separate Abzüge nacheinander verstehen: Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Alle drei greifen nur auf den Teil des Gewinns, der über deinem verfügbaren Sparerpauschbetrag liegt.
Die Reihenfolge der Abzüge
Zuerst wird geprüft, wie viel von deinem Sparerpauschbetrag (1.000 € für Einzelpersonen, 2.000 € für Ehe- oder Lebenspartner) noch verfügbar ist — etwa über einen erteilten Freistellungsauftrag. Nur der darüber hinausgehende Gewinn ist überhaupt steuerpflichtig. Auf diesen steuerpflichtigen Anteil werden 25 % Kapitalertragsteuer erhoben. Auf die KESt selbst (nicht auf den ursprünglichen Gewinn) kommen weitere 5,5 % Solidaritätszuschlag. Bist du Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft, kommen zusätzlich 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) beziehungsweise 9 % (übrige Bundesländer) Kirchensteuer hinzu — ebenfalls berechnet auf die KESt, nicht auf den Gewinn.
Ein Rechenbeispiel
Bei 1.000 € steuerpflichtigem Gewinn (Sparerpauschbetrag bereits abgezogen) ohne Kirchensteuer: 250 € KESt (25 %), darauf 13,75 € Soli (5,5 % von 250 €). Gesamtabzug: 263,75 €, das entspricht 26,375 % des Gewinns. Mit Kirchensteuer von 9 % kommen weitere 22,50 € hinzu (9 % von 250 €), macht in Summe 286,25 € beziehungsweise 28,625 %.
Soli und Kirchensteuer werden nicht auf den Gewinn, sondern auf die bereits berechnete Kapitalertragsteuer erhoben — ein verbreitetes Missverständnis ist, sie direkt auf den Gewinn draufzurechnen.
Wer die Abzüge automatisch bekommt — und wer nicht
Deutsche Banken und Vollbanken führen alle drei Abzüge automatisch ab, sofern dein Kirchensteuermerkmal beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegt ist. Ausländische Broker und die meisten P2P-Plattformen führen dagegen keine KESt ab — die Versteuerung, inklusive Kirchensteuer, läuft dann komplett über die eigene Steuererklärung in der Anlage KAP.
Häufige Fragen
Wird die Kirchensteuer auf den Gewinn oder auf die Kapitalertragsteuer berechnet?
Auf die Kapitalertragsteuer (KESt), nicht direkt auf den Gewinn. Bei 25 % KESt und 9 % Kirchensteuer sind das effektiv 2,25 % des ursprünglichen Gewinns.
Kann ich den automatischen Abzug der Kirchensteuer verhindern?
Ja, über einen Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern. Dann musst du die Kirchensteuer auf Kapitalerträge aber aktiv selbst in der Steuererklärung nachtragen.
Gilt dieselbe Rechnung auch für Krypto-Gewinne?
Nein. Krypto-Gewinne innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist fallen nicht unter die Abgeltungsteuer, sondern unter § 23 EStG mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz — dafür gibt es keine automatische KESt und keinen Sparerpauschbetrag, stattdessen eine separate 1.000-€-Freigrenze.
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