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Günstigerprüfung: wann Kapitalerträge mit weniger als 25 % besteuert werden
Steuern4 Min. LesezeitVeröffentlicht am
Von Daniel Benz, Betreiber und redaktionell verantwortlich
Inhalt dieses Artikels
Die AbgeltungsteuerDie Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer von 25 % auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, die mit dem Einbehalt an der Quelle (durch Bank/Broker) grundsätzlich abgegolten ist — eine gesonderte Angabe in der Steuererklärung ist meist nicht nötig. von 25 % (plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls KirchensteuerKirchenmitglieder zahlen zusätzlich zur Abgeltungsteuer Kirchensteuer auf Kapitalerträge — 8 % der Kapitalertragsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern.) zieht die Bank automatisch ab — egal, wie hoch dein übriges Einkommen ist. Für Menschen mit kleinem Einkommen, etwa im Studium, in Teilzeit oder in der Rente, ist das oft mehr als ihr persönlicher Steuersatz. Genau dafür gibt es die Günstigerprüfung.
Was die Günstigerprüfung macht
Nach § 32d Abs. 6 EStG rechnet das Finanzamt auf Antrag die Kapitalerträge zum übrigen Einkommen hinzu und besteuert sie nach dem normalen Einkommensteuertarif — aber nur, wenn das zu einer niedrigeren Einkommensteuer einschließlich Zuschlagsteuern führt. Der Antrag kann dich also nicht schlechter stellen: Ist der Tarif teurer, bleibt es bei der Abgeltungsteuer. Der SparerpauschbetragDer Sparerpauschbetrag ist der jährliche Freibetrag, bis zu dem Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) steuerfrei bleiben. von 1.000 € (Zusammenveranlagung 2.000 €) bleibt in beiden Fällen erhalten; die Rechnung betrifft nur die Erträge darüber.
Merksatz
Die Bank kennt dein übriges Einkommen nicht und zieht immer 25 % ab. Die Erstattung bekommst du ausschließlich über die Steuererklärung.
Ab welchem Einkommen sie sich 2026 lohnt
Der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG ist progressiv: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) fällt keine Einkommensteuer an, danach steigt der Grenzsteuersatz — der Satz auf jeden zusätzlichen Euro — von 14 % langsam an. Die Marke von 25 % erreicht er 2026 bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 20.800 € (eigene Berechnung aus der Tarifformel). Daraus folgt eine einfache Faustregel:
- Einkommen samt Kapitalerträgen unter rund 20.800 €: Jeder Euro Kapitalertrag wird nach Tarif mit weniger als 25 % besteuert — die Günstigerprüfung lohnt sich sicher.
- Einkommen knapp darüber: Ein Teil der Erträge fällt noch in den Bereich unter 25 %, ein Teil darüber. Ob die Summe günstiger ist, rechnet das Finanzamt aus — beantragen schadet nicht.
- Einkommen deutlich darüber: Der Tarif liegt über 25 %, der Antrag bringt nichts.
Ein Beispiel ohne Kirchensteuer: Bei 15.000 € zu versteuerndem Einkommen und 3.000 € Kapitalerträgen über dem Pauschbetrag kostet die AbgeltungsteuerDie Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer von 25 % auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, die mit dem Einbehalt an der Quelle (durch Bank/Broker) grundsätzlich abgegolten ist — eine gesonderte Angabe in der Steuererklärung ist meist nicht nötig. 750 €. Nach Tarif steigt die Einkommensteuer durch die 3.000 € nur um rund 650 € — die Differenz erstattet das Finanzamt. Wie viel die Bank auf deine Erträge einbehält, zeigt der Kapitalertragsteuer-Rechner.
So stellst du den Antrag
Die Günstigerprüfung beantragst du in der Anlage KAPDie Anlage KAP ist das Formular der deutschen Einkommensteuererklärung für Kapitalerträge. deiner Einkommensteuererklärung durch Ankreuzen. Dazu trägst du die Kapitalerträge laut Steuerbescheinigung deiner Banken ein — auch die, bei denen die Steuer schon abgezogen wurde. Zwei Regeln aus § 32d Abs. 6 EStG solltest du kennen: Der Antrag gilt für das Jahr nur einheitlich für sämtliche Kapitalerträge, und bei zusammen veranlagten Ehegatten für die Erträge beider. Ein einzelnes Depot herauszunehmen geht nicht.
Liegt dein Einkommen samt Kapitalerträgen sogar unter dem Grundfreibetrag, gibt es einen bequemeren Weg als die Erstattung im Nachhinein: Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt zieht die Bank gar keine Steuer ab. Den Sparerpauschbetrag selbst verteilst du per FreistellungsauftragMit einem Freistellungsauftrag weist du deine Bank oder deinen Broker an, Kapitalerträge bis zu einem von dir festgelegten Betrag ohne Abzug von Abgeltungsteuer auszuzahlen. — wie das bei mehreren Banken geht, steht in Freistellungsauftrag auf mehrere Depots verteilen.
Was die Günstigerprüfung nicht ändert
Auch nach Tarif bleibt es bei den Regeln für Kapitaleinkünfte: Verluste aus Aktienverkäufen werden weiter nur mit Aktiengewinnen verrechnet, und ausländische Quellensteuer wird nach § 32d Abs. 6 Satz 2 EStG auf die zusätzliche Tarifsteuer angerechnet, die auf die Kapitalerträge entfällt. Wie die Verlusttöpfe funktionieren, erklärt Verluste richtig verrechnen; was nach KapitalertragsteuerDie Kapitalertragsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern die technische Erhebungsform der Abgeltungsteuer: Bank oder Broker behalten 25 % auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne direkt an der Quelle ein und führen sie automatisch ans Finanzamt ab, statt dass du sie selbst in der Steuererklärung angibst., Soli und KirchensteuerKirchenmitglieder zahlen zusätzlich zur Abgeltungsteuer Kirchensteuer auf Kapitalerträge — 8 % der Kapitalertragsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern. vom Gewinn übrig bleibt, zeigt dieser Artikel.
Häufige Fragen
Kann mich die Günstigerprüfung schlechter stellen als die Abgeltungsteuer?
Nein. Das Finanzamt wendet den persönlichen Tarif nach § 32d Abs. 6 EStG nur an, wenn er zu einer niedrigeren Einkommensteuer einschließlich Zuschlagsteuern führt. Sonst bleibt es bei den 25 %.
Ab welchem Einkommen lohnt sich die Günstigerprüfung 2026 nicht mehr?
Der Grenzsteuersatz erreicht 2026 bei rund 20.800 € zu versteuerndem Einkommen 25 %. Liegt das Einkommen samt Kapitalerträgen darunter, lohnt sich der Antrag sicher; knapp darüber kann er sich noch teilweise lohnen, weil ein Teil der Erträge in den Bereich unter 25 % fällt.
Kann ich die Günstigerprüfung nur für einzelne Depots beantragen?
Nein. Der Antrag gilt für den jeweiligen Veranlagungszeitraum nur einheitlich für sämtliche Kapitalerträge, bei zusammen veranlagten Ehegatten für die Kapitalerträge beider.
Quellen
Daniel Benz · Betreiber und redaktionell verantwortlich
Daniel Benz betreibt Vermögen sparen und verantwortet Auswahl der Kriterien, Recherche und Freigabe jedes Textes und jeder Zahl auf dieser Seite.