Glossar

Sparerpauschbetrag

Der Sparerpauschbetrag ist der jährliche Freibetrag, bis zu dem Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) steuerfrei bleiben. Er liegt seit 2023 unverändert bei 1.000 € für Einzelpersonen und 2.000 € für zusammen veranlagte Ehe- bzw. Lebenspartner. Zur Nutzung erteilst du deiner Bank oder deinem Broker einen Freistellungsauftrag; ohne ihn wird die Abgeltungsteuer sofort einbehalten, auch wenn deine Erträge unter dem Freibetrag liegen. Zu viel gezahlte Steuer holst du dir dann über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurück.

Wer den Betrag über Freistellungsaufträge korrekt verteilt, zahlt auf kleinere Kapitalerträge gar keine Steuer.

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