Glossar
Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer von 25 % auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, die mit dem Einbehalt an der Quelle (durch Bank/Broker) grundsätzlich abgegolten ist — eine gesonderte Angabe in der Steuererklärung ist meist nicht nötig. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) sowie bei Kirchensteuerpflicht 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % (übrige Bundesländer) auf die Steuer. Die effektive Gesamtbelastung liegt damit zwischen etwa 26,375 % (ohne Kirchensteuer) und knapp 28 % (mit Kirchensteuer).
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