Glossar

Vorabpauschale

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende (und teilausschüttende) Fonds, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen. Sie berechnet sich als Fondswert zu Jahresbeginn × Basiszins (für 2026: 3,20 %, veröffentlicht von der Deutschen Bundesbank) × 70 %, gedeckelt auf den tatsächlichen Wertzuwachs im Jahr. Ist der Fondswert im Jahr gefallen oder kaum gestiegen, fällt keine oder nur eine reduzierte Vorabpauschale an. Inländische Broker ziehen den fälligen Steuerbetrag automatisch Anfang des Folgejahres vom Verrechnungskonto ein.

Sorgt jedes Jahr im Januar für einen kleinen, oft unerwarteten Steuerabzug bei ETF-Sparplänen — auch ohne dass du verkauft hast.

Alle 48 Glossar-Begriffe