Freistellungsauftrag
Mit einem Freistellungsauftrag weist du deine Bank oder deinen Broker an, Kapitalerträge bis zu einem von dir festgelegten Betrag ohne Abzug von Abgeltungsteuer auszuzahlen. Die Summe aller deiner Freistellungsaufträge über verschiedene Institute darf deinen Sparerpauschbetrag (1.000 €/2.000 €) nicht übersteigen. Ohne Freistellungsauftrag behält das Institut die Steuer automatisch ein, auch wenn du insgesamt unter dem Freibetrag bleibst; du müsstest sie dir dann über die Steuererklärung zurückholen. Bei ausländischen Brokern und den meisten P2P-Plattformen greift kein automatischer Steuerabzug — hier läuft die Versteuerung ohnehin über die Steuererklärung.
Richtig verteilt spart er dir bei mehreren Depots oder Konten unnötigen Steuerabzug und spätere Erstattungsanträge.