Glossar
Kapitalertragsteuer (KESt)
Die Kapitalertragsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern die technische Erhebungsform der Abgeltungsteuer: Bank oder Broker behalten 25 % auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne direkt an der Quelle ein und führen sie automatisch ans Finanzamt ab, statt dass du sie selbst in der Steuererklärung angibst. Darauf kommen Solidaritätszuschlag (5,5 % der KESt) und bei Kirchenmitgliedschaft Kirchensteuer. Voraussetzung für den automatischen Abzug ist, dass die depotführende Stelle eine deutsche Bank oder Vollbank ist — ausländische Broker führen meist keine KESt ab.
Ob ein Broker die KESt automatisch abführt, entscheidet, ob du deine Kapitalerträge selbst in der Anlage KAP nachtragen musst.