Glossar

Kirchensteuer (auf Kapitalerträge)

Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich zur Abgeltungsteuer Kirchensteuer auf Kapitalerträge — 8 % der Kapitalertragsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern. Banken und Broker mit Sitz in Deutschland fragen die Konfession automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern ab (Kirchensteuerabzugsmerkmal) und führen den Betrag zusammen mit KESt und Soli ab, sofern kein Sperrvermerk vorliegt. Ausländische Broker führen in der Regel keine Kirchensteuer ab; sie muss dann selbst über die Steuererklärung nachgezahlt werden.

Wer in der Kirche ist und einen ausländischen Broker nutzt, muss die Kirchensteuer auf Kapitalerträge aktiv selbst nachmelden.

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