Glossar

Verlustverrechnungstopf

Banken und Broker führen für dich getrennte „Töpfe“ zur Verrechnung von Gewinnen und Verlusten aus Kapitalanlagen. Verluste aus Aktienverkäufen landen im gesonderten Aktien-Verlustverrechnungstopf und dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Verluste aus anderen Quellen (Zinsen, Fonds, Termingeschäfte, aber z. B. auch Forderungsausfälle) fließen in den allgemeinen Verrechnungstopf und mindern dort Erträge aus allen Kapitalanlagen. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die frühere Sonderregel mit 20.000-€-Deckel für Verluste aus Termingeschäften abgeschafft; solche Verluste sind seither unbegrenzt mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar.

Entscheidet, ob Verluste aus einer Aktienposition oder einem ausgefallenen P2P-Kredit deine Steuerlast auf andere Gewinne senken.

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