Glossar

Anlage SO

Die Anlage SO („Sonstige Einkünfte“) ist das Formular für private Veräußerungsgeschäfte nach §23 EStG — dazu zählen Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist. Anders als Kapitalerträge in der Anlage KAP unterliegen diese Gewinne nicht der Abgeltungsteuer, sondern deinem individuellen, progressiven Einkommensteuersatz. Bleiben alle Gewinne eines Jahres unter der Freigrenze von 1.000 €, bleibt die Anlage SO für diesen Punkt leer.

Krypto-Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist gehören in die Anlage SO, nicht in die Anlage KAP — mit persönlichem statt pauschalem Steuersatz.

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