Privates Veräußerungsgeschäft (§23 EStG)
Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen fallen bei Privatanlegern unter §23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte), nicht unter die Abgeltungsteuer wie bei Aktien oder ETFs. Verkaufst du Coins innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn, greift dein persönlicher, progressiver Einkommensteuersatz (0–45 % statt pauschal 25 %). Nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist ist der Gewinn komplett steuerfrei. Seit 2024 gilt dafür eine Freigrenze von 1.000 € pro Person und Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen — wird sie überschritten, ist der GESAMTE Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Keine Krypto-Börse kann diese Steuer automatisch abführen; die Angabe erfolgt selbst über die Anlage SO.
Bestimmt, ob und wie hoch dein Krypto-Gewinn versteuert wird — unabhängig davon, bei welcher Börse du handelst.