Glossar

MiFID II (Richtlinie 2014/65/EU)

MiFID II ist die EU-weite Finanzmarktrichtlinie, die Wertpapierdienstleistungen wie Anlagevermittlung, Portfolioverwaltung und Eigenhandel reguliert. Jeder EU-Mitgliedstaat setzt sie in eigenes nationales Recht um — in Deutschland etwa über das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), in Lettland über das dortige Wertpapiermarktgesetz. Eine „volle MiFID-II-Lizenz“ verlangt Mindestkapital, laufende Aufsicht durch die zuständige nationale Behörde und, im Ausfall der Firma selbst, eine gesetzliche Anlegerentschädigung von 90 % des Schadens bis maximal 20.000 € pro Kunde. Sie ist damit ein deutlich strengeres Regime als die leichtere ECSP-Lizenz für Crowdfunding-Plattformen.

Egal ob deutscher Broker oder lettische P2P-Plattform: Eine volle MiFID-II-Lizenz bedeutet denselben EU-weiten Mindeststandard, nur mit unterschiedlicher nationaler Aufsichtsbehörde.

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