Glossar

Wertpapierinstitut (§15 WpIG)

Ein Wertpapierinstitut ist ein Unternehmen, das gewerblich Wertpapierdienstleistungen (z. B. Anlagevermittlung, Portfolioverwaltung, Eigenhandel) erbringt und dafür nach § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG, seit 2021) eine schriftliche Erlaubnis der BaFin benötigt. Anders als Banken mit Vollbanklizenz dürfen Wertpapierinstitute kein Einlagen- oder Kreditgeschäft betreiben. Die BaFin unterscheidet je nach Größe kleine, mittlere und große Institute mit entsprechend abgestufter Aufsichtsintensität. Viele deutsche Neobroker sind als Wertpapierinstitut und nicht als Bank lizenziert.

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