Glossar

Vollbanklizenz

Die Vollbanklizenz erlaubt einem Kreditinstitut (CRR-Kreditinstitut) das Einlagengeschäft — also die Entgegennahme rückzahlbarer Kundengelder — sowie die Kreditvergabe für eigene Rechnung. Damit unterscheidet sie sich von der schmaleren Erlaubnis eines Wertpapierinstituts, dem genau diese Bankgeschäfte untersagt sind. Vollbanken unterliegen der strengeren Banken-Aufsicht durch BaFin und teils EZB sowie höheren Eigenkapitalanforderungen, und ihre Kundeneinlagen fallen unter die gesetzliche Einlagensicherung.

Entscheidend dafür, ob dein Verrechnungskonto bei einem Anbieter über die Einlagensicherung (bis 100.000 €) oder nur schwächer abgesichert ist.

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