Einlagensicherung (gesetzlich vs. freiwillig, EdB)
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Bankguthaben bis 100.000 € pro Kunde und Institut, unabhängig von der Kontoanzahl. In Deutschland übernimmt dies die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) auf Basis des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG), das die EU-Einlagensicherungsrichtlinie umsetzt. Viele private und öffentliche Banken sind zusätzlich freiwilligen Sicherungsfonds (z. B. des Bankenverbands) angeschlossen, die Beträge über 100.000 € absichern können — diese Systeme sind aber privatrechtlich organisiert und können ihre Bedingungen ändern, im Gegensatz zur gesetzlichen Pflichtsicherung.
Gilt nur für Bargeld bei Banken mit Vollbanklizenz, nicht für Wertpapierdepots (dort greift stattdessen der Sondervermögensschutz) oder die meisten P2P-Plattformen.