Glossar
Sondervermögen
Das Fondsvermögen eines Investmentfonds (z. B. ETF) gilt rechtlich als Sondervermögen und muss nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) getrennt vom eigenen Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) gehalten werden, meist verwahrt bei einer unabhängigen Verwahrstelle (Depotbank). Wird die KVG insolvent, gehört das Fondsvermögen nach § 92 KAGB nicht zur Insolvenzmasse und bleibt dem Zugriff ihrer Gläubiger entzogen; die Verwahrstelle sorgt dann für eine geordnete Abwicklung oder Übertragung des Fonds.
Deshalb bleibt dein ETF- oder Fondsvermögen auch bei einer Pleite des Fondsanbieters geschützt — anders als reines Bargeld auf einem Verrechnungskonto.
Siehe auch