Glossar

Anlegerentschädigung (Investor Compensation Scheme)

Die Anlegerentschädigung beruht auf der EU-Richtlinie 97/9/EG, in Deutschland umgesetzt durch das Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG). Sie greift, wenn ein Wertpapierinstitut insolvent wird und dir gehörende Gelder oder Wertpapiere nicht mehr herausgeben kann — nicht bei Kursverlusten deiner Anlage selbst. Die Entschädigung ist gedeckelt auf 90 % deiner Forderung, maximal 20.000 €, und wird von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) ausgezahlt.

Deutlich schwächer als die gesetzliche Einlagensicherung für Bankguthaben — wichtig, um das Risiko von Cash-Positionen bei reinen Wertpapierinstituten realistisch einzuschätzen.

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