Glossar
Finanzportfolioverwaltung
Die Finanzportfolioverwaltung ist eine erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistung nach § 2 Abs. 3 Nr. 7 WpIG: Ein Unternehmen trifft auf Basis eines Kundenauftrags eigenständig Anlageentscheidungen für fremde Vermögen und setzt sie um, statt nur einzelne Trades auszuführen oder zu vermitteln. Robo-Advisor, die diese Erlaubnis selbst halten, verwalten das Portfolio direkt unter eigener BaFin-Aufsicht; andere lagern die eigentliche Verwaltung an einen externen, lizenzierten Partner aus und treten selbst nur als Vermittler (§34f GewO) auf.
Unterscheidet, ob ein Robo-Advisor dein Portfolio selbst unter eigener Lizenz verwaltet oder nur vermittelt, während ein externer Partner die eigentliche Anlageentscheidung trifft.
Siehe auch