Glossar

ESMA-Hebelgrenzen

Die EU-Wertpapieraufsicht ESMA schreibt seit 2018 verbindliche Hebelobergrenzen für den CFD-Handel von Kleinanlegern vor, gestaffelt nach Basiswert: 30:1 bei großen Währungspaaren, 20:1 bei kleineren Währungspaaren, Gold und großen Indizes, 10:1 bei anderen Rohstoffen, 5:1 bei Einzelaktien und 2:1 bei Kryptowerten. Die Staffelung ist Teil der EU-Kleinanlegerschutzmaßnahmen im Rahmen von MiFID II und gilt unabhängig davon, was ein einzelner Anbieter bewirbt — höhere Hebel darf ein Broker nur Kunden anbieten, die ausdrücklich als professionell eingestuft wurden und damit auf die Schutzmaßnahmen verzichten.

Wirbt ein CFD-Broker mit Hebeln oberhalb dieser Staffelung, richtet sich das Angebot nicht an Kleinanleger — ein Punkt, den der CFD-Vergleich je Anbieter gegen die Werbung abgleicht.

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