Vorabpauschale 2026: Berechnung, Basiszins und wann sie abgebucht wird
Steuern7 Min. LesezeitVeröffentlicht am
Von Daniel Benz, Betreiber und redaktionell verantwortlich
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Wer einen thesaurierenden ETF hält, bekommt keine Ausschüttung und kann trotzdem Steuer zahlen. Der Grund ist die VorabpauschaleDie Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende (und teilausschüttende) Fonds, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen. nach § 18 des Investmentsteuergesetzes (InvStG). Hier findest du die Formel aus dem Gesetz, den Basiszins für 2026, ein vollständiges Rechenbeispiel und was beim Abbuchen und beim späteren Verkauf passiert.
Was die Vorabpauschale ist
Das Gesetz definiert die VorabpauschaleDie Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende (und teilausschüttende) Fonds, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen. als den Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Jahr unterschreiten. Damit trifft sie vor allem thesaurierende FondsAusschüttende Fonds und ETFs zahlen Dividenden und Zinserträge regelmäßig (meist quartalsweise oder jährlich) auf dein Verrechnungskonto aus., die gar nicht ausschütten: Bei ihnen ist die Vorabpauschale so hoch wie der Basisertrag. Ein ausschüttender Fonds löst nur dann eine Vorabpauschale aus, wenn seine Ausschüttungen im Jahr unter dem Basisertrag bleiben.
Geld fließt dir dabei nicht zu. Die Vorabpauschale ist ein errechneter Betrag, der nach § 18 Abs. 3 InvStG am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen gilt und dann besteuert wird.
Basiszins 2026
Der Basiszins wird nach § 18 Abs. 4 InvStG aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet. Die Deutsche Bundesbank berechnet ihn am ersten Börsentag des Jahres, das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht ihn im Bundessteuerblatt.
- 2026: 3,20 % (Stand 2. Januar 2026, BMF-Schreiben vom 13. Januar 2026)
- 2025: 2,53 % (BMF-Schreiben vom 10. Januar 2025)
In die Rechnung geht nicht der volle Basiszins ein, sondern 70 % davon. Für 2026 sind das 2,24 % des Preises zu Jahresbeginn, für 2025 waren es 1,771 %.
So wird die Vorabpauschale berechnet
Die Rechnung läuft in vier Schritten, alle nach § 18 Abs. 1 und 2 sowie § 20 InvStG.
Basisertrag. Du multiplizierst den Rücknahmepreis eines Fondsanteils zu Beginn des Kalenderjahres mit 70 % des Basiszinses. Wird kein Rücknahmepreis festgesetzt, tritt der Börsen- oder Marktpreis an seine Stelle.
Deckelung auf den tatsächlichen Wertzuwachs. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten Preis des Jahres zuzüglich der Ausschüttungen ergibt. Steigt ein Anteil 2026 nur von 100 € auf 101 € und schüttet nichts aus, beträgt der Basisertrag deshalb 1 € statt 2,24 €. Liegt der Preis am Jahresende nicht über dem am Jahresanfang, bleibt nach Abzug der Ausschüttungen keine VorabpauschaleDie Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende (und teilausschüttende) Fonds, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen. übrig.
Abzug der Ausschüttungen. Vom Basisertrag werden die Ausschüttungen des Jahres abgezogen. Schüttet der Fonds im Beispiel 1 € je Anteil aus, verbleiben 1,24 € Vorabpauschale je Anteil. Sind die Ausschüttungen mindestens so hoch wie der Basisertrag, fällt keine Vorabpauschale an.
Kauf im Laufe des Jahres. Im Jahr des Erwerbs vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Kaufmonat vorangeht. Kaufst du im März, fehlen Januar und Februar: Es bleiben zehn Zwölftel. Bei einem Kauf im Januar entfällt die Kürzung.
Teilfreistellung. Bei Aktienfonds sind 30 % der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds 15 % (§ 20 Abs. 1 und 2 InvStG, Sätze für Privatvermögen). Das gilt auch für die Vorabpauschale. Steuerpflichtig sind also 70 % beziehungsweise 85 % davon.
Rechenbeispiel
Du hältst das ganze Jahr 2026 über 50 Anteile an einem Aktienfonds. Der Preis liegt zu Jahresbeginn bei 100 € und am Jahresende bei 110 €, eine Ausschüttung gibt es nicht.
- Basisertrag je Anteil: 100 € × 70 % × 3,20 % = 2,24 €
- Deckel je Anteil: 110 € − 100 € + 0 € Ausschüttung = 10 €, er greift also nicht
- VorabpauschaleDie Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende (und teilausschüttende) Fonds, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen. je Anteil: 2,24 € − 0 € Ausschüttung = 2,24 €
- Vorabpauschale für 50 Anteile: 112 €
- Teilfreistellung 30 %: 33,60 € steuerfrei, 78,40 € steuerpflichtig
Ist dein SparerpauschbetragDer Sparerpauschbetrag ist der jährliche Freibetrag, bis zu dem Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) steuerfrei bleiben. noch nicht verbraucht, fällt auf diese 78,40 € keine Steuer an. Ist er bereits ausgeschöpft und bist du nicht kirchensteuerpflichtig, werden 25 % KapitalertragsteuerDie Kapitalertragsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern die technische Erhebungsform der Abgeltungsteuer: Bank oder Broker behalten 25 % auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne direkt an der Quelle ein und führen sie automatisch ans Finanzamt ab, statt dass du sie selbst in der Steuererklärung angibst. fällig, also 19,60 €, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf, also 1,08 €. Zusammen sind das 20,68 €.
Hättest du die Anteile erst im März 2026 gekauft, sänke die Vorabpauschale auf zehn Zwölftel, also 93,33 €, davon 65,33 € steuerpflichtig. Mit deinen eigenen Werten rechnest du das im Vorabpauschale-Rechner nach. Wie sich Kapitalertragsteuer, Soli und KirchensteuerKirchenmitglieder zahlen zusätzlich zur Abgeltungsteuer Kirchensteuer auf Kapitalerträge — 8 % der Kapitalertragsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern. zusammensetzen, steht im Artikel Kapitalertragsteuer, Soli, Kirchensteuer.
Wann und wie sie abgebucht wird
Die VorabpauschaleDie Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende (und teilausschüttende) Fonds, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen. gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Für 2026 ist das laut BMF der 4. Januar 2027. Die Vorabpauschale für 2025 galt am 2. Januar 2026 als zugeflossen.
Weil bei der Vorabpauschale kein Geld ausgezahlt wird, aus dem die KapitalertragsteuerDie Kapitalertragsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern die technische Erhebungsform der Abgeltungsteuer: Bank oder Broker behalten 25 % auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne direkt an der Quelle ein und führen sie automatisch ans Finanzamt ab, statt dass du sie selbst in der Steuererklärung angibst. einbehalten werden könnte, regelt § 44 Abs. 1 EStG den Fall ausdrücklich: Du musst der Stelle, die zum Steuerabzug verpflichtet ist, den fehlenden Betrag zur Verfügung stellen. Diese Stelle darf ihn ohne deine Zustimmung von einem Konto einziehen, das sie auf deinen Namen führt, etwa dem VerrechnungskontoDas Verrechnungskonto ist das Cash-Konto innerhalb eines Wertpapierdepots, über das Ein- und Auszahlungen sowie Order-Abrechnungen laufen. deines Depots bei diesem Institut. Den genauen Buchungstag legen diese Vorschriften nicht fest.
Freistellungsauftrag nutzen
Der SparerpauschbetragDer Sparerpauschbetrag ist der jährliche Freibetrag, bis zu dem Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) steuerfrei bleiben. beträgt 1.000 € für Einzelpersonen und 2.000 € für zusammen veranlagte Ehe- oder Lebenspartner. Mit einem FreistellungsauftragMit einem Freistellungsauftrag weist du deine Bank oder deinen Broker an, Kapitalerträge bis zu einem von dir festgelegten Betrag ohne Abzug von Abgeltungsteuer auszuzahlen. weist du deine Bank oder deinen Broker an, Kapitalerträge bis zu dem festgelegten Betrag ohne Steuerabzug zu belassen. Ist dort noch genug Freibetrag übrig, fällt auf die VorabpauschaleDie Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende (und teilausschüttende) Fonds, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen. keine Steuer an, wie im Rechenbeispiel.
Ohne Freistellungsauftrag wird die Steuer einbehalten, auch wenn du insgesamt unter dem Sparerpauschbetrag bleibst. Zurückholen kannst du sie dann über die Steuererklärung. Hast du Depots bei mehreren Instituten, hilft der Artikel Freistellungsauftrag auf mehrere Depots verteilen. Ob die Summe deiner Aufträge passt, prüft der Freistellungsauftrag-Rechner.
Was passiert, wenn das Verrechnungskonto leer ist
Reicht das Guthaben nicht, um die Steuer auf die VorabpauschaleDie Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende (und teilausschüttende) Fonds, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen. zu decken, bleibt die Pflicht aus § 44 Abs. 1 EStG bestehen: Du musst den Fehlbetrag bereitstellen, und die abführende Stelle darf ihn von jedem Konto einziehen, das sie auf deinen Namen führt. Hast du bei diesem Institut einen Dispositionskredit vereinbart, darf sie dafür auch den noch nicht genutzten Kreditrahmen in Anspruch nehmen, solange du dem nicht vor dem Zufluss widersprichst (§ 44 Abs. 1 Satz 9 EStG). Kommst du der Pflicht nicht nach, zeigt sie das dem Finanzamt an. Wer thesaurierende Fonds hält und keinen Freibetrag mehr frei hat, sorgt deshalb am besten vor dem Jahreswechsel für ausreichend Guthaben auf dem Konto beim depotführenden Institut.
Vorabpauschale beim Verkauf: keine Doppelbesteuerung
Verkaufst du deine Fondsanteile, wird der Gewinn nach § 19 Abs. 1 InvStG um die Vorabpauschalen vermindert, die während deiner Besitzzeit angesetzt wurden. Dabei zählen sie in voller Höhe, unabhängig von einer Teilfreistellung. Im Rechenbeispiel mindert die Vorabpauschale für 2026 einen späteren Veräußerungsgewinn also um 112 €, nicht nur um die steuerpflichtigen 78,40 €.
Merksatz
Die VorabpauschaleDie Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende (und teilausschüttende) Fonds, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen. wird nicht zusätzlich zum Veräußerungsgewinn besteuert: Was Jahr für Jahr als Vorabpauschale angesetzt wurde, zieht § 19 Abs. 1 InvStG beim Verkauf in voller Höhe vom Gewinn ab.
Wie viel von einem Gewinn nach Steuern übrig bleibt, rechnet der Steuerrechner aus; wie sich Vorabpauschalen über einen ganzen ETF-Sparplan auswirken, der ETF-Sparplan-Rechner.
Häufige Fragen
Fällt die Vorabpauschale auch in einem Jahr mit Kursverlust an?
Nein. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag zwischen dem ersten und dem letzten Preis des Jahres zuzüglich der Ausschüttungen begrenzt (§ 18 Abs. 1 InvStG). Liegt der Preis am Jahresende nicht über dem am Jahresanfang, bleibt nach Abzug der Ausschüttungen keine Vorabpauschale übrig.
An welchem Tag gilt die Vorabpauschale für 2026 als zugeflossen?
Am 4. Januar 2027, dem ersten Werktag des Folgejahres (§ 18 Abs. 3 InvStG, BMF-Schreiben vom 13. Januar 2026). Die Vorabpauschale für 2025 galt am 2. Januar 2026 als zugeflossen.
Zahle ich beim Verkauf noch einmal Steuer auf die Vorabpauschale?
Nein. Nach § 19 Abs. 1 InvStG wird der Veräußerungsgewinn um alle Vorabpauschalen vermindert, die während der Besitzzeit angesetzt wurden, und zwar in voller Höhe, unabhängig von einer Teilfreistellung.
Was passiert, wenn für die Steuer auf die Vorabpauschale kein Geld auf dem Konto ist?
Du musst den fehlenden Betrag der Stelle zur Verfügung stellen, die die Kapitalertragsteuer einbehält. Sie darf ihn ohne deine Zustimmung von einem Konto einziehen, das sie auf deinen Namen führt. Kommst du dem nicht nach, meldet sie das dem Finanzamt (§ 44 Abs. 1 EStG).
Quellen
Daniel Benz · Betreiber und redaktionell verantwortlich
Daniel Benz betreibt Vermögen sparen und verantwortet Auswahl der Kriterien, Recherche und Freigabe jedes Textes und jeder Zahl auf dieser Seite.