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CFD-Gewinne versteuern: Termingeschäft, Abgeltungsteuer und Verlustverrechnung

Steuern4 Min. LesezeitVeröffentlicht am

Von Daniel Benz, Betreiber und redaktionell verantwortlich

Kapitel 3 von 3 im Lernpfad CFDs verstehen: der Lernpfad in 3 Kapiteln

Inhalt dieses Artikels

Ein CFD bringt dir keinen Anteil an einem Unternehmen, sondern einen Ausgleich der Kursdifferenz zwischen Eröffnung und Schließung. Steuerlich macht das CFDs zu Termingeschäften — mit eigenen Regeln für den Gewinn, den Steuerabzug und die Verrechnung von Verlusten. Dieses Kapitel geht sie der Reihe nach durch; wie MarginDie Margin ist die Sicherheitsleistung, die ein Broker für das Eröffnen und Halten einer gehebelten Position verlangt — der Anteil des Positionswerts, den der Anleger selbst hinterlegen muss. und Glattstellung funktionieren, erklärt das vorige Kapitel CFD-Margin, Glattstellung und Negativsaldoschutz.

CFDs sind Termingeschäfte

Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG gehört zu den Einkünften aus Kapitalvermögen „der Gewinn bei Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich … erlangt“. Genau das ist ein CFD. Als Gewinn zählt nach § 20 Abs. 4 Satz 5 EStG der Differenzausgleich abzüglich der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Termingeschäft stehen — etwa die Kommission für Eröffnung und Schließung.

Auf diesen Gewinn fällt die AbgeltungsteuerDie Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer von 25 % auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, die mit dem Einbehalt an der Quelle (durch Bank/Broker) grundsätzlich abgegolten ist — eine gesonderte Angabe in der Steuererklärung ist meist nicht nötig. an: 25 % KapitalertragsteuerDie Kapitalertragsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern die technische Erhebungsform der Abgeltungsteuer: Bank oder Broker behalten 25 % auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne direkt an der Quelle ein und führen sie automatisch ans Finanzamt ab, statt dass du sie selbst in der Steuererklärung angibst., darauf 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls KirchensteuerKirchenmitglieder zahlen zusätzlich zur Abgeltungsteuer Kirchensteuer auf Kapitalerträge — 8 % der Kapitalertragsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern.. Vorher wird der Sparer-PauschbetragDer Sparerpauschbetrag ist der jährliche Freibetrag, bis zu dem Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) steuerfrei bleiben. von 1.000 € abgezogen, bei zusammen veranlagten Ehegatten 2.000 €. Weitere tatsächliche Werbungskosten lassen sich nach § 20 Abs. 9 EStG nicht abziehen. Wie sich die Abzüge zusammensetzen, rechnet der Artikel Kapitalertragsteuer, Soli, Kirchensteuer vor.

Wer die Steuer abführt

§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 EStG unterwirft Erträge aus Termingeschäften dem Kapitalertragsteuerabzug. Einbehalten wird die Steuer aber nur von einer inländischen auszahlenden Stelle. Ob dein Anbieter dazu gehört, hängt davon ab, über welche Gesellschaft das CFD-Konto geführt wird — nicht davon, ob die Website auf Deutsch ist. Ein Beispiel aus dem Vergleich: Bei CapTrader läuft die Kontoführung über Interactive Brokers Irland, eine ausländische Stelle ohne deutschen Steuerabzug.

Behält der Anbieter keine Steuer ein, musst du Gewinne und Verluste selbst in der Anlage KAPDie Anlage KAP ist das Formular der deutschen Einkommensteuererklärung für Kapitalerträge. erklären. Die Jahresübersicht des Anbieters liefert die Zahlen; die Umrechnung in Euro und die Zuordnung zu den Zeilen bleiben deine Aufgabe.

Verluste: allgemeiner Topf, keine 20.000-Euro-Grenze mehr

Verluste aus CFDs mindern andere Kapitalerträge. Für Verluste aus der Veräußerung von Aktien gibt es nach § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG einen eigenen Topf — ein Aktien-CFD ist aber keine Aktie, sondern ein Termingeschäft. Seine Verluste gehen deshalb in den allgemeinen VerlustverrechnungstopfBanken und Broker führen für dich getrennte „Töpfe“ zur Verrechnung von Gewinnen und Verlusten aus Kapitalanlagen. und lassen sich mit Zinsen, Dividenden oder Fondserträgen verrechnen.

Von 2021 an durften Verluste aus Termingeschäften nur bis 20.000 € im Jahr und nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und Einkünften aus Stillhalterprämien verrechnet werden. Diese Beschränkung hat das Jahressteuergesetz 2024 gestrichen. § 52 Abs. 28 Satz 25 EStG bestimmt, dass die alte Fassung „auf alle offenen Fälle nicht mehr anzuwenden“ ist. Wer in den Jahren seit 2021 wegen der Grenze Verluste vortragen musste und dessen Bescheid noch nicht bestandskräftig ist, profitiert davon ebenfalls.

Was du dokumentieren solltest

  • Die Jahressteuerbescheinigung oder Jahresübersicht des Anbieters, getrennt nach Gewinnen und Verlusten aus CFDs.
  • Bei einem ausländischen Anbieter die Euro-Werte der Gewinne und Verluste, falls das Konto in einer anderen Währung geführt wird.
  • Eine Verlustbescheinigung, wenn du bei einem inländischen Anbieter Verluste mit Erträgen bei einer anderen Bank verrechnen willst — ohne sie trägt die Bank den Verlust nur intern ins nächste Jahr vor.

Dieser Artikel erklärt die gesetzlichen Regeln, er ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Welche Anbieter CFDs für Kleinanleger in Deutschland anbieten und was sie kosten, zeigt der CFD-Vergleich.

Häufige Fragen

Wie werden CFD-Gewinne in Deutschland besteuert?

Als Einkünfte aus Kapitalvermögen: CFDs sind Termingeschäfte mit Differenzausgleich nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG. Es gilt die Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf und gegebenenfalls Kirchensteuer; der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung) wird vorher abgezogen.

Gilt die 20.000-Euro-Grenze für Verluste aus CFDs noch?

Nein. Das Jahressteuergesetz 2024 hat die Beschränkung gestrichen, und nach § 52 Abs. 28 Satz 25 EStG ist die alte Regel auf alle offenen Fälle nicht mehr anzuwenden. Verluste aus CFDs lassen sich damit unbegrenzt mit anderen Kapitalerträgen verrechnen.

Kommen Verluste aus Aktien-CFDs in den Aktien-Verlusttopf?

Nein. Der eigene Verlusttopf für Aktien gilt nach § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG nur für Verluste aus der Veräußerung von Aktien. Ein Aktien-CFD ist keine Aktie, sondern ein Termingeschäft — seine Verluste gehen in den allgemeinen Verlusttopf.

Quellen

  1. § 20 EStG – Kapitalvermögen (Wortlaut, buzer.de) · abgerufen am
  2. § 43 EStG – Kapitalerträge mit Steuerabzug (Wortlaut, buzer.de) · abgerufen am
  3. § 52 EStG – Anwendungsvorschriften, Abs. 28 (Wortlaut, buzer.de) · abgerufen am

Daniel Benz · Betreiber und redaktionell verantwortlich

Daniel Benz betreibt Vermögen sparen und verantwortet Auswahl der Kriterien, Recherche und Freigabe jedes Textes und jeder Zahl auf dieser Seite.

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